Diese Krankenversicherung bietet ausländischen Studenten,
AuPair, Sprachschülern und Praktikanten, die bis zu zwölf Monate in einem europäischen
Gastland bleiben, den passenden Schutz.
Die Incoming-Versicherung kann für ausländische Personen bis einschließlich 35 Jahre, abgeschlossen werden. |
Voraussetzung ist, das kein ständiger Wohnsitz in dem besuchten Gastland besteht.
Als Gastländer zählen alle Staaten der EU, Norwegen, Island und die Schweiz. |
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Prämie für
die Studenten und AuPair
Incoming-Krankenversicherung
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Incoming-Komplettschutz
Prämie je Person
je Monat |
31,- € |
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Incoming-Krankenversicherung
Prämie je Person
je Monat |
21,- € |
hier
geht's zum Online-Abschluß
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen.
Sie erhalten die Versicherungspolice als PDF direkt von
der Europäischen Reiseversicherung per E-Mail zugesendet.
Allgemeine Hinweise
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Studenten und AuPair Incoming-Versicherung
ist jederzeit vor Antritt des versicherten Aufenthalts möglich.
Maximaler Aufenthalt: 365 Tage
Versicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Für Heimaturlaube besteht kein Versicherungsschutz.
(Siehe Ausnahme: Unfallversicherung)
Selbstbeteiligung:
Reisekranken-Versicherung
Bei Heilbehandlungen im Gastland € 100,– je Versicherungsfall.
Dieser entfällt bei Vorab-Beteiligung anderer Leistungsträger.
Reisehaftpflicht-Versicherung
Bei Sachschäden € 150,– je Versicherungsfall.
Versicherungsbedingungen
für die Studenten und AuPair Incoming-Krankenversicherung der Europäischen Reiseversicherung AG.
Optional
Zukaufbar sind auch eine Gepäck-Transport-
Versicherung und eine Reiserücktritt-Versicherung.
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Incoming-Komplettschutz
Incoming-Krankenversicherung mit medizinischer
Notfall-Hilfe
Unfall-Versicherung
Haftpflicht-Versicherung
Abbruch- und
Unterbrechungs-Versicherung.
Kranken-Versicherung
mit medizinischer Notfall-Hilfe
Die Reiseversicherung übernimmt für Sie bei Krankheit oder Unfall u. a. die Kosten für
- in den Gastländern notwendige stationäre und ambulante Heilbehandlungen
- den Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus
- Arzneimittel, Heil- und Verbandsmittel
- den Krankenbesuch einer nahestehenden Person
- schmerzstillende Zahnbehandlungen bis zu EUR 250,-
- den Versand abhanden gekommener Arzneimittel
- den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ins Heimatland, wenn
Sie Ihren Aufenthalt im Gastland
voraussichtlich endgültig abbrechen müssen
Im Notfall ist unsere Notrufzentrale 24 Stunden täglich für
Sie erreichbar.
Unfall-Versicherung
Die Reiseversicherung leistet, wenn ein Unfall zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt.
Die Reiseversicherung übernimmt für Sie bei einem Unfall die Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu EUR 5.000,-.
Versicherungssummen:
- bei Tod EUR 5.000,-
- bei Invalidität bis zu EUR 50.000,-
Ausnahme:
Auch bei Heimaturlauben sind Sie bis zu 42 Tage versichert.
Haftpflicht-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (Personen- und Sachschäden). Dies gilt auch für
entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der
Gastfamilie bis zu EUR 1.000,-.
Versicherungssummen:
- pauschal EUR 1 Mio. pro Versicherungsfall
- bei Mietsachschäden am Mobiliar EUR 1.000,-
Abbruch- und Unterbrechungs-Versicherung
Die Reiseversicherung übernimmt für Sie die Reisekosten, wenn eine außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung Ihres Aufenthalts aus
einem versicherten Grund notwendig wird. Versicherte Gründe sind, wenn Sie oder eine Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) von
einer unerwarteten schweren Erkrankung,
schweren Unfallverletzung oder Tod betroffen sind.
Versicherungssumme: EUR 2.000,- pro Person
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